CSDDD
Identifikation und Berechnung der ESG-Daten entlang der gesamten Lieferkette
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Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive; „EU-Lieferkettengesetz“) verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt durch ihre Wertschöpfungskette zu vermeiden, abzuschwächen oder zu beenden. Die neue Vorschrift soll die Ziele des Green Deal sowie die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) unterstützen und komplementär für diese wirken.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie die erforderlichen Vorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen.
Die wichtigsten Aspekte sind:
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Gründliche Due-Diligence-Prüfung der Lieferanten, um sicherzustellen, dass sie die EU-Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.
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Umsetzung nachhaltiger Beschaffungspraktiken zur Verringerung von Umweltschäden und zur Förderung des sozialen Wohlergehens.
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Regelmäßige Berichterstattung und Überwachung der Praktiken in der Lieferkette, um eine kontinuierliche Einhaltung und Verbesserung zu gewährleisten.