Biodiversität
Zur Taxonomiebewertung laut Anlage D, ESG-Risikomanagement und CSRD Offenlegung
COMING SOON ...
In der Europäischen Union ist Biodiversität bereits in der so genannten Taxonomie Verordnung verankert. Im sechsten Umweltziel wird konkret Bezug auf die Biodiversität und den Schutz der Ökosysteme genommen. Die Berechnung und Offenlegung Biodiversitätsrisiken ist ebenfalls Teil der CSRD & ESRS. Somit müssen die Auswirkungen auf unsere Ökosysteme zwingend von allen Unternehmen in der EU, in den kommenden Jahren erhoben und nach außen kommuniziert werden.
Es werden bis zu 9 akute und chronische Biodiversitätsrisiken projiziert um eine Konformitätsbewertung laut Anlage D der EU-Taxonomie zu erhalten.
Input & Output
Um die Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten wurden die Inputfelder so minimal wie möglich gehalten. Neben der Adresse des zu bewertenden Standortes ist die Aktivität, Bauart, Restnutzungsdauer und ggf. der Buchwert zu definieren.
Die Output Daten sind regulatorisch sicher und gleichzeitig intuitiv.
Methodologie
Unser Modul beruht auf öffentlich verfügbaren Datenquellen, die auf Basis von regulatorischen Empfehlungen ausgewählt wurden. Durch Risikoidentifizierung, individueller Vulnerabilitätsanalyse sowie darauf folgenden Anpassungslösungen können außerdem antizipierte finanzielle Effekte ermittelt und im Zuge dessen offengelegt werden.
Abdeckung
Das Modul deckt alle Regionen und Wirtschaftstätigkeiten ab.
Differenzierung
Alle Analysen können auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden. Die genaueste Ebene ist die Bewertung einer einzelnen Wirtschaftstätigkeit an einem einzelnen Standort (mittels Geokoordinaten).