Eine Wirtschaftstätigkeit wird als taxonomiefähig (taxonomy-eligible) bezeichnet, wenn für die betreffende Aktivität technische Bewertungskriterien in der EU-Taxonomie definiert sind. Mit diesem Begriff wird somit lediglich der Umstand beschrieben, dass eine Unternehmensaktivität einer der in der EU-Taxonomie beschriebenen Aktivitäten zuordenbar ist - unabhängig davon, ob sonstige Kriterien erfüllt werden. Die Bezeichnung als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit gibt per se auch noch keinen Aufschluss darüber, ob eine Aktivität gut oder schlecht für die Umwelt ist oder sonst eine Wirkung in Bezug auf die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie entfaltet.
Für Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Berichterstattung erstellen, weil sie unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen und ab 2022 taxonomiebezogen berichten müssen, ist für die Berichtsperiode anzugeben, wie hoch der taxonomiefähige Anteil an Umsatz, Gesamtinvestitionen und Betriebsausgaben ist.
Taxonomiekonform (taxonomy-aligned) sind alle taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten, die kumulativ alle weiteren definierten Kriterien gemäß der EU-Taxonomieverordnung (VO (EU) 2020/852) erfüllen:
Wir unterstützen Unternehmen dabei, alle Offenlegungspflichten mit unserer All-in-One Lösung abzudecken. Durch eine intuitive und benutzerfreundliche Plattform sollen regulatorische Anforderungen kosteneffizient und pragmatisch sinnvoll bewältigt werden.
Damit Sie sich auf das Wesentliche fokussieren können: Ihren Erfolg.