Basierend auf den Erkenntnissen zur Qualität der offengelegten EU-Taxonomie Angaben des Berichtsjahres 2022, weist die ESMA veröffentlichende Institutionen an “die neuesten Meldebögen ohne jegliche Anpassung oder Änderung laut Delegierten Rechtsakt nach Artikel 8” zu verwenden. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde betont zudem, dass die Beschreibung der CapEx-Pläne großteils unzureichend ist. Hier herrscht Verbesserungsbedarf im Berichtsjahr 2023.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, alle Offenlegungspflichten mit unserer All-in-One Lösung abzudecken. Durch eine intuitive und benutzerfreundliche Plattform sollen regulatorische Anforderungen kosteneffizient und pragmatisch sinnvoll bewältigt werden.
Damit Sie sich auf das Wesentliche fokussieren können: Ihren Erfolg.