EU Wertpapieraufsicht hält bisherige EU Taxonomie-Veröffentlichungen für unzureichend

EU Wertpapieraufsicht hält bisherige EU Taxonomie-Veröffentlichungen für unzureichend

Basierend auf den Erkenntnissen zur Qualität der offengelegten EU-Taxonomie Angaben des Berichtsjahres 2022, weist die ESMA veröffentlichende Institutionen an “die neuesten Meldebögen ohne jegliche Anpassung oder Änderung laut Delegierten Rechtsakt nach Artikel 8” zu verwenden. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde betont zudem, dass die Beschreibung der CapEx-Pläne großteils unzureichend ist. Hier herrscht Verbesserungsbedarf im Berichtsjahr 2023.

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