Anforderungen an den Schutz von Biodiversität und Ökosystem im Rahmen der EU-Verordnungen

Für das Überleben der Menschen ist ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Ökosysteme essenziell. Besteht dies sorgen Wälder und Ozeane für die Senkung von Kohlenstoff, Bakterien/organische Stoffe für gesunden Boden für das Wachsen von Pflanzen & Bestäuber für die Reproduktion dieser und somit für die Sicherstellung unserer Nahrungsmittelproduktion. Um das allerdings zu garantieren, müssen 1 Mio. Tier- und Pflanzenarten (die vom Aussterben bedroht sind), rehabilitiert und gemeinsam mit den anderen 7 Mio. Arten geschützt werden. Andernfalls werden Ökosysteme zerstört und infolgedessen u.a. die Erderwärmung sowie das Aufkommen von Naturkatastrophen gesteigert. Dies zeigt den immensen Einfluss, den wir als Unternehmen auf die biologische Vielfalt weltweit haben, und dass wir gemeinsam einen wertvollen Wandel in unserer Umwelt herbeiführen können.

Anforderungen an den Schutz von Biodiversität und Ökosystem im Rahmen der EU-Verordnungen

Mit der Einführung der EU-Taxonomieverordnung sind Unternehmen in Ländern der Europäischen Union nun verpflichtet, strenge Richtlinien einzuhalten, die die Transparenz ihrer Umweltauswirkungen erhöhen. Dieser Blogbeitrag befasst sich mit den wichtigsten Komponenten des EU-Rechtsrahmens in Bezug auf den Schutz der Biodiversität. Darunter fällt unter anderem die Taxonomie-Verordnung, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), welche gemeinsam darauf abzielen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Rechenschaftspflicht von in der EU tätigen Unternehmen zu verbessern.

Die Rolle der EU-Taxonomie und der CSRD für die biologische Vielfalt

Die Taxonomie-Verordnung der EU, die spezifische Ziele für den Schutz der Artenvielfalt und der Ökosysteme enthält, schreibt vor, dass alle in der EU tätigen Unternehmen ihre Auswirkungen auf die Ökosysteme bewerten und offenlegen müssen. Diese Offenlegung ist Teil der CSRD und ESRS. Im Zuge dieser Verordnungen und vor allem in Bezug auf den Schutz der Artenvielfalt sowie der Ökosysteme müssen Unternehmen ihren Übergangsplan, ihre Strategie zur Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Kompensation der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität sowie die Ziele, Wirkungsmetriken (z. B. Populationsgrößen, Aussterberisiken & Ökosystembedingungen) und potenzielle finanzielle Auswirkungen offenlegen.

Wie kann Climcycle helfen?

Climcycle bietet eine benutzerfreundliche und intuitive Plattform, die sowohl nur die Kategorie „E4 - Biodiversität und Ökosysteme“ als auch die gesamte CSRD & ESRS abdeckt. Beide Module liefern mithilfe von wenigen Input Daten, eine Vielzahl an Ergebnissen die regulatorisch sicher berechnet und offengelegt werden können. Dies ermöglicht ein umfassendes Risikomanagement und eine strategische Entscheidungsfindung.

Schlussfolgerung

Die EU-Verordnungen sind nicht nur eine bloße Vorschrift zur Einhaltung der Vorschriften, sondern stellen einen Wandel hin zu einer nachhaltigen Geschäftspraxis dar, die die ökologischen Auswirkungen als zentralen Bestandteil der Unternehmensverantwortung betrachtet. Indem diese Anforderungen verstanden und in Geschäftstätigkeit integrieren werden, tragen die Unternehmen nicht nur zu den weltweiten Bemühungen, um den Erhalt der biologischen Vielfalt bei, sondern verbessern auch ihre eigene Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit angesichts der ökologischen Herausforderungen.

Ihre Ziele - nachhaltig.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, alle Offenlegungspflichten mit unserer All-in-One Lösung abzudecken. Durch eine intuitive und benutzerfreundliche Plattform sollen regulatorische Anforderungen kosteneffizient und pragmatisch sinnvoll bewältigt werden.

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